Foodtruck Buchung La Tapita
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen La Tapita – Inh. Matthias Schlüter
- Allgemeines
Diese AGB´s von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall schriftlich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.
Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In diesem Sinne ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist in diesem Sinne jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
- Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des umseitig näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder per E-Mail annehmen. Angebote von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von einer Woche gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.
- Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Organisieren und die Durchführung einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.
Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.
Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit bzw. Gefälle (maximal 2 v.H.) zur Verfügung steht, welches direkt mit Lieferwagen zulässigem Gelände angefahren werden kann. Anschlüsse für Strom (32A bzw. 16A nach Rücksprache), Wasser und Abwasser werden vom Kunden gestellt.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Zubereitung der Speisen ggfs. mit offenem Feuer erfolgt und sichert zu, dass der vorgesehene Veranstaltungsort hierfür geeignet ist.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise von LA TAPITA – INH. MATTHIAS SCHLÜTER sind Nettopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.
Ein Zahlungsziel ergibt sich aus der zum Angebot/Vertrag gehörigen Rechnung.
Der Mindestumsatz je Veranstaltung beträgt 2500 € zzgl. Ust., wird dieser MU. nicht erreicht, wird die Differenz in Form einer Zusatzmiete fällig.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 35% des vereinbarten Preises kündbar. Bei Kündigung ab 30 Kalendertagen vor Leistungstermin werden 75 % des vereinbarten Preises oder zu erwartenden Umsatzes fällig.
- Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen
Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er La Tapita – Inh. Matthias Schlüter im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.
Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind auch musikrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA).
Der Kunde/Veranstalter haftet für alle durch La Tapita – Inh. Matthias Schlüter eingebrachten Sachen & Gegenstände.
- Freistellung für Schäden und Schadensersatz
Die Haftung von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.
- Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.
- Zeitweise Überlassung
Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor und nach Ende der Veranstaltung zeitweise überlassen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden.
- Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von La Tapita – Inh. Matthias Schlüter durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
- Foto & Videoaufnahmen
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass La Tapita – Inh. Matthias Schlüter die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.
- Entsorgung
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.
- Markenrecht
Das Marken-Label "La Tapita“ ist eine eingetragene & geschützte Wort & Bildmarke, diese darf ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch uns, weder verwendet noch verbreitet und/oder zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte diese Zustimmung erteilt worden sein, erlischt diese automatisch mit Abschluss des Projektes respektive durch Beendigung der Zusammenarbeit, jedoch spätestens vier (4) Wochen nach erteilter Zustimmung. Die vorgenannten Marken und deren Logos, sind dann unverzüglich von allen Medien und Socialmedia - Seiten des Nutznießers (Vertragspartner) zu entfernen. Auch Querverweise und Verlinkungen sind hiervon betroffen. Jede Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.
- Food Truck Vermietung & Schadensfall
Der Mieter muss bei Mietantritt (Abholung oder Lieferung) im Besitz einer gültigen Haftpflicht- und/oder Betriebshaftpflicht Versicherung, mit ausreichender Deckungssumme sein. Im Schadensfall wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,00 € (eintausend) sofort fällig.